Jäger hat geschrieben:Es muss doch für sowas klare Regeln geben, die verbindlich sind oder sind solche Sachen so uneinheitlich wie unser Schulsystem. Ich habe den DEKRA Niederlassungsleiter zitiert.
Gruß Christian
Es gibt dafür ganz genaue Richtlinien. Aber diese werden in der Regel nur für gewerblich genutze Fahrzeuge angewendet.
Da läuft nichts ohne Papiere und ohne Prüfpapiere der Winde und der Montage bzw Halterung der Winde.
Gott Lob wird das bei privaten Anwendern nicht so streng genommen.
Im Grunde muss eine Winde schon eingetragen werden, wenn Sie eben die Fahrzeugwerte ändert. Bei Gewicht ist das so ne Sache, meist werden Gewichtsänderungen unter 50 Kilo nicht eingetragen.
Nimmt man hinten das Reserverad, steht auch das Rollenfenster vorne bei den Gesamtabmessungen nicht über und darf bestehen bleiben.
Es prüft auch keiner die Winde ansich selber, sonst dürften die meisten ebay Winden nicht montiert werden, da diese kein CE Zertifikat haben, nur der Aufkleber reicht nicht. Und den Aufkleber gibts bei Conrad auf Rolle für 5 Euro.
Somit sind wir gut dran wenn der TÜV-Heini vor Ort bestimmt wann und wie er unsere Winde einträgt.
Meine Doppelmotorwinde am Suzuki würde sonst auch sicher Probleme machen.
Gruss