Die sehr umfangreiche Prüfung ( Einzelgutachten für Neufahrzeug ) beim TÜV Nord verlief inzwischen völlig problemlos.
Die Beleuchtungsanlage darf übrigens auch in diesem Fall "nur" der StVZO entsprechen.
20.03.2012:
Die letzte Hürde ist genommen, ich war heute mit einem prall gefüllten kleinen Aktenordner beim Straßenverkehrsamt.
Nach sehr gründlicher Prüfung dieser Unterlagen erteilte die Zulassungsbehörde dann eine Einzel-Betriebserlaubnis nach § 13 EG-FGV.
Tag der ersten Zulassung: 20.03.2012....
100km/h Zulassung, nächste HU im März 2014.
Etwas detaillierter:
der TÜV Nord nimmt für die Prüfung zur Erlangung einer Einzel-Betriebserlaubnis nach § 13 EG-FGV ~ 160 €
Umfangreiches Dokumentation incl. Begutachtung jedes einzelnen relevanten Bauteiles nach den EG Richtlinien und Fotos vom Fahrzeug.( Alle Beleuchtungseinrichtungen hatten in diesem Fall übrigens ein E Prüfzeichen )
Wenn die Zugeinrichtung als Bestandteil des Rahmens ausgeführt ist darüber kein Nachweis erforderlich.
Die Zulassungsbehörde erteilt dann eine Einzel-Betriebserlaubnis nach § 13 EG-FGV. Zusätzlich zu dem ganzen Papierkram ist ein Eigentumsnachweis erforderlich. Normalerweise eine Rechnung über den Kauf des Neufahrzeuges.
Also in unserem Fall ( Eigenbau ) unbedingt ersatzweise den Einschlag der vom TÜV zugeteilten Fahrgestellnummer wie auch immer nachweisbar und schriftlich dokumentieren, am Besten in Gegenwart des Sachverständigen.
Dabei den Vermerk " es wurde vom Hersteller keine Zulassungsbescheinigung erstellt" nicht vergessen !
Nicht jeden Tag erfolgt ein Neubau unter Verwendung eines vorhandenen Aufbaues aus eigenem Besitz, Rahmen mit neuer FIN im Eigenbau.....
Erst dann erfolgt ( jedenfalls in Duisburg, nach mehreren Gesprächen mit der Dienststellenleiterin nach jeweils entsprechender Wartezeit. Nerven behalten
) die Zulassung
Erteilung einer Einzel-Betriebserlaubnis nach § 13 EG-FGV, Neuausstellung der Fahrzeugpapiere, Zulassung eines Neufahrzeuges, 100 km/h Genehmigung, Außerbetriebsetzung des Altfahrzeuges ( bei endgültiger Außerbetriebsetzung ist ein Entsorgungsnachweis erforderlich ) An Kassenautomaten ~129.- € bezahlt.
Das ehemalige Kennzeichen ( neu als Wunschkennzeichen weiterverwendet ) wurde zuerst entwertet ( Zulassungsplakette abkratzen) und dann neu gesiegelt :kopfgegenmauer:
Grüße
Peter